BASIC HR: Kurzarbeitergeld 2020 | Was ist zu tun?

Wir empfehlen Ihnen, die Entgelt-Abrechnung März 2020 wie gewohnt durchzuführen und die Abrechnung der Kurzarbeit im April rückwirkend ab März vorzunehmen.

Wir informieren Sie über die dafür notwendigen Schritte und halten Sie auf dem Laufenden.

 

Grundsätzliches:

Fragen und Antworten sowie Hinweise zur Kurzarbeit finden Sie unter folgenden Links:

 

Was Sie im Vorfeld beachten müssen:

  • Es muss ein vorübergehender Auftragsrückgang und eine damit verbundene Arbeitszeitreduzierung vorliegen.
  • Mindestens 10% der in Ihrem Betrieb sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind von der Arbeitszeitreduzierung betroffen und können nicht anderweitig beschäftigt werden.
  • Legen Sie einen Prozentsatz fest, um den die Arbeit verringert werden muss.
  • Gilt für Ihren Betrieb ein Tarifvertrag, der Regelungen für Kurzarbeit vorsieht, dann sind die darin genannten Voraussetzungen vorrangig anzuwenden.
  • Existieren keine tarifvertraglichen Regelungen zur Verkürzung der Arbeitszeit, aber haben Sie in Ihren Einzelarbeitsverträgen Regelungen zur Verkürzung der Arbeitszeit getroffen, sind diese maßgeblich. Falls das nicht der Fall ist:
    • Besteht in Ihrem Betrieb eine Betriebsvertretung, so müssen Sie die Einführung der Kurzarbeit und die damit verbundenen Regelungen schriftlich mit Ihrem Betriebsrat vereinbaren.
    • Besteht in Ihrem Betrieb keine Betriebsvertretung, so müssen Sie die Einführung der Kurzarbeit mit Ihren Beschäftigten schriftlich vereinbaren.
  • Beachten Sie etwaige Ankündigungsfristen in Ihrem Unternehmen, denn Sie müssen Ihre Mitarbeiter rechtzeitig über die Einführung von Kurzarbeit informieren.

 

Anzeige der Kurzarbeit

Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Dabei ist zwischen der Anzeige der Kurzarbeit und dem Antrag auf Kurzarbeitergeld zu unterscheiden.

  • Schriftliche Anzeige über den Arbeitsausfall bei der für Ihren Betrieb zuständigen Agentur für Arbeit
  • Eine (fern-)mündliche Anzeige über den Arbeitsausfall entspricht nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form, jedoch sind eingescannte Anzeigen mit Unterschrift, die per Fax oder E-Mail an die Agentur für Arbeit gesendet werden, zulässig.
  • Ihrer Anzeige an die Agentur für Arbeit sind folgende Nachweise beizufügen:
    • Ankündigung der Kurzarbeit
    • Vereinbarung über Einführung der Kurzarbeit mit dem Betriebsrat oder den Beschäftigten

 

Ihre Anzeige können Sie mit dem dafür vorgesehenen Formular oder elektronisch über e-services für Unternehmen bei der Agentur für Arbeit erstellen:

Die Anzeige kann nicht mit SAP erstellt werden und auch nicht mit SAP an die Agentur für Arbeit übertragen werden.

Warten Sie die Entscheidung der Agentur für Arbeit ab. Vorher können Sie Kurzarbeit nicht in Ihrem Betrieb umsetzen und es sind keine Zahlungen von Kurzarbeitergeld möglich!

 

Lohn- und Gehaltsabrechnung unter Kurzarbeit

  • Sie strecken das Kurzarbeitergeld zunächst vor.
  • Ihre Beschäftigten erhalten in ihrer Gehaltsabrechnung das reduzierte Gehalt und das Kurzarbeitergeld ausbezahlt.
  • Den Leistungsantrag an die Agentur für Arbeit müssen Sie monatlich erstellen. Dies ist über SAP möglich.
  • Der Leistungsantrag muss spätestens 3 Monate nach dem aktuellen Monat bei der Agentur für Arbeit eingegangen sein.
  • Kurzarbeitergeld wird nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gewährt.
  • Minijobber, Auszubildende und Beschäftigte in Freiphase der Altersteilzeit sind hiervon ausgeschlossen.
  • Leiharbeitnehmer haben nun auch Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.

 

Zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis für Sie!

Am Mittwoch, dem 01.04.2020 planen wir gemeinsam mit dem HR Team der OSC AG, Hamburg:

  • um 10:00 Uhr ein TeamViewer-Webinar zur KuG in SAP
  • um 16:00 Uhr eine Telefonkonferenz, in der wir gemeinsam mit Ihnen offene Fragen klären.

 

Eine entsprechende Einladung werden Sie in Kürze von uns erhalten.

 

Wenn Sie Fragen haben, welche wir in der Telefonkonferenz ansprechen sollten, senden Sie uns diese gerne schon jetzt an hr@vaps.de

 

Ihr

VAPS BASIC-HR Team