CASH 5.0 – TSE-Ready

Das Finanzamt schreibt für alle Kassensysteme in Deutschland vor, dass der Vorgang des Kassierens mit einer sogenannten TSE durchgeführt werden muss.

TSE = Technische SicherheitsEinrichtung

Was bedeutet das für Sie?
Alle Händler mit einer elektronischen Kasse haben bis zum 30.09.2020 Zeit die nötige Hard- und Software für die TSE zu besorgen. Das aber auch nur theoretisch, da es sich bereits um eine Übergangsfrist handelt. Bereits seit dem 01.01.2020 müssen alle neu angeschafften Kassensysteme mit einem TSE-Modul ausgestattet sein. In diesen Fällen gilt die Frist nicht.

Aufgrund er Corona-Krise wurde eine allgemein Verlängerung seitens der Finanzbehörden über den 30.09. hinaus abgelehnt. Allerdings wurde eine bundeslandindividuelle Regelung getroffen. Bitte informieren Sie sich entsprechend.

Bei einem Verstoß haftet der Händler schon jetzt gegen die KassenSichV. Sollte es nach dem 30.09.2020 zu einer Kontrolle kommen, kann ohne Installation eines Kassensystems inkl. TSE mit erheblichen Strafen gerechnet werden.

Es empfiehlt sich daher kurzfristig mit dem Thema auseinanderzusetzen, nicht zuletzt, um sich einen Installationstermin vor dem Eintreten der Frist zu sichern.

Was bedeutet TSE in der Praxis?
Sobald unser Kassensystem mit einem Bon beginnt, sendet es ein Startsignal an die TSE. Diese Einheit sorgt für die Datenverschlüsselung und erzeugt eine Signatur,  die zurück an die Kasse gesendet wird.

Ist der Kassiervorgang beendet, wird ein End-Signal an die TSE gesendet und eine entsprechende Signatur erzeugt, die wiederum an die Kasse zurückgesendet wird.

Die Signatur des Belegs wird auf jedem Bon gespeichert. Selbst beim Abbruch dieses Vorgangs, wird eine Signatur erzeugt (Belegausgabepflicht).

 

VAPS CASH 5.0

Unser neues Kassensystem VAPS CASH 5.0 (egal ob als Neuinstallation oder als Update-Paket für ein bereits bestehendes System) ist nicht nur für die neue Sicherheitseinrichtung bestens gerüstet, sondern hält auch viele weitere Features für Sie bereit.

Mandantenfähig:

Abbildung von mehreren Standorten in einem Geschäftsbetrieb

Kontenrahmen:

Unterstützung der Kontenrahmen SKR61/SKR51

GWG:

Einhaltung der Richtlinien zum Geldwäschegesetz bei Bargeldgeschäften

GDPdU:

Einzelbeleganzeige und Export von Kassendaten für Betriebsprüfungen

Archivierung:

Entspricht den Anforderungen aus dem Gesetz (§146a Abgabeordnung)

Kassensicherungsverordnung:

Einzelaufzeichnung, Datensicherung, zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

Betriebsprüfung:

Unterstützung durch DSFinV-K-Datenexport

QR-Code:

Schnelle Prüfbarkeit der Belegdaten durch Finanzbehörden

Design:

Aktueller Stand der Technik, Usability optimiert, umfangreiche Hilfefunktionen

Betriebssystem:

Windows 10, 32-Bit/64-Bit, MS SQL-Server

DMS:

BUSINESS, PROFESSIONAL, VAUDIS (Voraussetzung NT-Basic Webschnittstelle), VAUDIS X, etc.

Buchhaltungssysteme:

BASIC, easy-car-fibunet, DATEV, weitere auf Anfrage

Hardware:

Unterstützung ausgewählter Hardware mit OPOS-Standard

 

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung und beraten Sie ausführlich.

Weitere Produktinformationen finden sie unter folgendem Link: www.vaps.de/cash

Kontakt: marketing(at)vaps.de

Wir freuen uns auf Sie.

 

Ihr

VAPS-Team